Fakten zum Ausbau der Windenergie in Hamburg
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) plant derzeit den Ausbau der Windenergie in Hamburg. Ihr Ziel ist es, die installierte Windkraftleistung von aktuell 52 Megawatt (MW) auf mindestens 100 MW auszubauen, also mindestens zu verdoppeln. Dazu wurden hamburgweit Flächen für zusätzliche Standorte gesucht. Ergebnis war die Vergrößerung der bereits bestehenden "Eignungsgebiete" in Francop, Georgswerder, Neuengamme, Altengamme und Ochsenwerder sowie eine neue Fläche in Curslack.
Für diese Flächensuche wurden "Ausschlusskriterien" festgelegt. Eins davon legt den Abstand der Eignungsgebiete zur Wohnbebauung fest. Er beträgt in Hamburg 500 m zu Siedlungsgebieten und 300 m zu Splittersiedlungen. Damit liegt Hamburg bundesweit im untersten Bereich. Beispelhaft werden in der Metropolregion Hamburg unterschiedliche Werte genutzt:
Hamburg | Nieder-sachsen | Mecklenb.-Vorpommern | Schleswig-Holstein | |
---|---|---|---|---|
Siedlungs- gebiete |
500 | 1.000 | 1.000 | 800 |
Splitter-siedlungen | 300 | 800 | 400 |
Die geplanten Windenergieanlagen (WEA) sollen 150 m hoch werden (in Curslack sogar 180 m), höher als der Hamburger Michel.
Die genauen Planungen sind auf den Internetseiten der BSU nachzulesen. Dazu die folgenden Links:
Unterlagen der BSU zur Plandiskussion Nov. 2010
Informationsveranstaltungen der BSU Feb./März 2012
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans
Erläuterungsbericht zur Änderung des Landschaftsprogramms
Gutachten der BSU zu den Themenbereichen
Anmerkung:
Ständig erklärt eine WEA-Betreiber, dass bei seinen aktuellen Planungen die Abstände zur Wohnbebauung immer größer als die möglichen 500m seien. Hierzu ist anzumerken, dass es sich hierbei um einen "möglichen Betreiber" handelt. Ausschlaggebend sind die Flächen, die die BSU als Eignungsflächen ausweist und in denen später Anlagen gebaut werden dürfen. Die betragen derzeit immer noch 500/300 m zur Wohnbebauung. Zudem sind die genannten Betreiber nicht die einzigen Betreiber von Windenergieanlagen in Hamburg. Es gibt noch weitere Betreiber von WEA in Hamburg, deren Planungen nicht bekannt sind und die die vorggebenen Grenzen vollständig ausnutzen könnten.
Im März 2013 hat ein künftiger Betreiber von Windenergieanlagen in den Vier- und Marschlanden einen Bauantrag für vie Windenergieanlagen in Neuengamme mit einer Gesamthöhe von 150 m gestellt. Damit wird dem Flächennutzungsplanänderungsverfahren vorgegriffen und versucht Fakten in puncto Höhe zu schaffen.
Konsequenzen für die Bevölkerung
Bei Ausführung der Planung würden für die Bevölkerung erhebliche Beeinträchtigungen entstehen:
Die Konsequenzen aus diesen Emissionen lösen bei den Bürgern eine Vielzahl von Befürchtungen und Ängsten aus.
Gesundheit | Gefährdung durch Immissionen |
---|---|
Lärm | 45 dB(A) Immissionen zulässig - WHO empfiehlt 40 dB(A) |
Tieffrequenter Schall | keine verlässlichen Grenzwerte |
Zerstörung der Natur | Überformung, Industriebauten |
Naturzerstörung | Vogel-, Fledermausschlag, Versiegelung |
Optische Bedrängung | zu nah, zu hoch, gesamtes Blickfeld |
Teileflug | Unfallgefahr bei Defekten an WEA |
Eisschlag | Unfallgefahr bei Winterwetter, nahe Bushaltestelle |
Entwicklung Ochsenwerders | Wohnungsbau, junge Familien |
Wirtschaftliche Konsequenzen | Wertverlust, Tourismus, Erholung |
Die BI-W-O hat einen Kompromissvorschlag unterbreitet:
Auf den heute bereits bestehenden Eignungsflächen könnten neue, moderne Windenergieanlagen mit einer einer Gesamthöhe von max. 100 m und einer installierten Leistung von 2 MW errichtet werden. Eine Gefahrenkennzeichnung wäre nicht nötig und statt einer Verdoppelung der installierten Leistung würde sie in Ochsenwerder mehr als verdreifacht (die heutigen Anlagen haben 600 kW Nennleistung).
Dieser Kompromissvorschlag wird von den heutigen Betreibern als zu unwirtschaftlich abgelehnt.
Seit wann ist die BSU für die Gewinnmaximierung der Betreiber auf Kosten der Bevölkerung zuständig?