Fakten zum Ausbau der Windenergie in Hamburg

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) plant derzeit den Ausbau der Windenergie in Hamburg. Ihr Ziel ist es, die installierte Windkraftleistung von aktuell 52 Megawatt (MW) auf mindestens 100 MW auszubauen, also mindestens zu verdoppeln. Dazu wurden hamburgweit Flächen für zusätzliche Standorte gesucht. Ergebnis war die Vergrößerung der bereits bestehenden "Eignungsgebiete" in Francop, Georgswerder, Neuengamme, Altengamme und Ochsenwerder sowie eine neue Fläche in Curslack.

Für diese Flächensuche wurden "Ausschlusskriterien" festgelegt. Eins davon legt den Abstand der Eignungsgebiete zur Wohnbebauung fest. Er beträgt in Hamburg 500 m zu Siedlungsgebieten und 300 m zu Splittersiedlungen. Damit liegt Hamburg bundesweit im untersten Bereich. Beispelhaft werden in der Metropolregion Hamburg unterschiedliche Werte genutzt:

  Hamburg Nieder-sachsen Mecklenb.-Vorpommern Schleswig-Holstein
Siedlungs-
gebiete
500 1.000 1.000 800
Splitter-siedlungen 300   800 400

Die geplanten Windenergieanlagen (WEA) sollen 150 m hoch werden (in Curslack sogar 180 m), höher als der Hamburger Michel.

groessenvergleich

Die genauen Planungen sind auf den Internetseiten der BSU nachzulesen. Dazu die folgenden Links:

Unterlagen der BSU zur Plandiskussion Nov. 2010

Informationsveranstaltungen der BSU Feb./März 2012

Das Planverfahren der BSU

Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans

Erläuterungsbericht zur Änderung des Landschaftsprogramms

Gutachten der BSU zu den Themenbereichen

Downloads der BSU

Anmerkung:
Ständig erklärt eine WEA-Betreiber, dass bei seinen aktuellen Planungen die Abstände zur Wohnbebauung immer größer als die möglichen 500m seien. Hierzu ist anzumerken, dass es sich hierbei um einen "möglichen Betreiber" handelt. Ausschlaggebend sind die Flächen, die die BSU als Eignungsflächen ausweist und in denen später Anlagen gebaut werden dürfen. Die betragen derzeit immer noch 500/300 m zur Wohnbebauung. Zudem sind die genannten Betreiber nicht die einzigen Betreiber von Windenergieanlagen in Hamburg. Es gibt noch weitere Betreiber von WEA in Hamburg, deren Planungen nicht bekannt sind und die die vorggebenen Grenzen vollständig ausnutzen könnten.

Im März 2013 hat ein künftiger Betreiber von Windenergieanlagen in den Vier- und Marschlanden einen Bauantrag für vie Windenergieanlagen in Neuengamme mit einer Gesamthöhe von 150 m gestellt. Damit wird dem Flächennutzungsplanänderungsverfahren vorgegriffen und versucht Fakten in puncto Höhe zu schaffen.

Bekanntmachung des Bauantrags im Öffentlichen Anzeiger

Konsequenzen für die Bevölkerung

Bei Ausführung der Planung würden für die Bevölkerung erhebliche Beeinträchtigungen entstehen:

  • 150-180 m hohe Windenergieanlagen (WEA) sind mindestens genauso laut wie die heutigen Anlagen
  • 150-180 m hohe WEA werfen einen erheblich größeren Schatten als die heutigen Anlagen
  • 150-180 m hohe WEA müssen aus Gründen der Flugsicherheit mit rot-orangen Flügelenden und roten Blinklichtern gekennzeichnet werden (ab 100 m Gesamthöhe)

Die Konsequenzen aus diesen Emissionen lösen bei den Bürgern eine Vielzahl von Befürchtungen und Ängsten aus.

befuerchtungen

 

Gesundheit Gefährdung durch Immissionen
Lärm 45 dB(A) Immissionen zulässig - WHO empfiehlt 40 dB(A)
Tieffrequenter Schall

keine verlässlichen Grenzwerte

Zerstörung der Natur Überformung, Industriebauten
Naturzerstörung Vogel-, Fledermausschlag, Versiegelung
Optische Bedrängung zu nah, zu hoch, gesamtes Blickfeld
Teileflug Unfallgefahr bei Defekten an WEA
Eisschlag Unfallgefahr bei Winterwetter, nahe Bushaltestelle
Entwicklung Ochsenwerders Wohnungsbau, junge Familien
Wirtschaftliche Konsequenzen Wertverlust, Tourismus, Erholung

Die BI-W-O hat einen Kompromissvorschlag unterbreitet:

Auf den heute bereits bestehenden Eignungsflächen könnten neue, moderne Windenergieanlagen mit einer einer Gesamthöhe von max. 100 m und einer installierten Leistung von 2 MW errichtet werden. Eine Gefahrenkennzeichnung wäre nicht nötig und statt einer Verdoppelung der installierten Leistung würde sie in Ochsenwerder mehr als verdreifacht (die heutigen Anlagen haben 600 kW Nennleistung).

Dieser Kompromissvorschlag wird von den heutigen Betreibern als zu unwirtschaftlich abgelehnt. Seit wann ist die BSU für die Gewinnmaximierung der Betreiber auf Kosten der Bevölkerung zuständig?